Reklamationsordnung

enthält 98% Luft

reduziert CO2 in der Luft

100 % recycelbar

gesund

einfache Handhabung

1. Diese Reklamationsordnung regelt die Art und Weise wie auch den Ort der Reklamation, die Vorgehensweise bei der Erledigung von Reklamationen und die Art und Weise der Durchführung von Gewährleistungsreparaturen. Die Reklamationsordnung bezieht sich auf Waren und Dienstleistungen, die der Verkäufer an die Verbraucher verkaufte. Bei der Reklamation ist im Einklang mit dieser Reklamationsordnung und unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen und der Verbraucherrechte vorzugehen.


2. Reklamationen werden während der Öffnungszeiten des Betriebs und am Ort, an dem die Ware gekauft wurde, bearbeitet: Name und Adresse des Betriebs: Slovizol s.r.o., ul. Jelenecká 3, 949 01 Nitra.


3. Bei der Reklamation ist immer ein Nachweis für den Kauf der Ware oder für die Erbringung der Dienstleistung (Rechnung, Kassenbeleg) vorzulegen. TYPEN VON REKLAMATIONEN UND

IHRE BEARBEITUNG:
a) GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE. Der Verkäufer leistet Gewähr für das Produkt im Sinne des Handelsgesetzbuches. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übernahme des Produkts durch den Kunden zu laufen. Eine Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist ist spätestens am letzten Tag der Gewährleistungsfrist geltend zu machen. Die Gewährleistungsansprüche sind möglichst sofort (bei begründeter Reklamation) zu befriedigen, indem die Ware gegen eine mangelfreie Ware umgetauscht wird. Ist kein Austausch möglich, hat der Verkäufer innerhalb von 30 Tagen Abhilfe zu schaffen, oder wenn dies nicht möglich ist, hat er das mangelhafte Produkt zurückzunehmen und dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. Wenn der Mangel der Ware auf unsachgemäße Handhabung, Lagerung oder Verwendung für andere Zwecke oder unter anderen Bedingungen als vorgesehen zurückzuführen ist, ist
die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche nicht möglich.
b) REKLAMATION DES IRRTUMS IN DER MENGE, DER ART, DER QUALITÄT, DEM PREISES USW. Für die Bearbeitung der Reklamationen zuständige Person wird die Berechtigung der Reklamation sofort ermitteln und die Mängel beheben.4. Über jede Reklamation ist ein Reklamationsprotokoll in zwei Exemplaren zu erstellen, wovon eine Kopie der Verbraucher erhält und das Original abgelegt wird. Die Reklamationsprotokolle werden aufsteigend nummeriert und jede Reklamation wird in das Buch zur Erfassung von Reklamationen eingetragen.

5. Wird die Reklamation nicht sofort bearbeitet, hat der Verkäufer den Verbraucher spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Geltendmachung der Reklamation schriftlich oder telefonisch über die Art und Weise der Reklamationsbearbeitung zu informieren